Falsch beraten oder behandelt durch niedergelassenen Arzt: Was tun? – Kanzlei Honold & Partner in Karlsruhe
Medizinrecht  ·  9. Februar 2021

Falsch beraten oder behandelt durch niedergelassenen Arzt: Was tun?

Vier typische Arten von Behandlungsfehlern – und welche Ansprüche Betroffenen zustehen.

Welche Arten von Behandlungsfehlern gibt es?

Im deutschen Gesetz ist nicht festgelegt, ab wann ein Behandlungsfehler vorliegt. Dennoch gibt es gewisse Standards, Richtlinien und Vorschriften, etwa zu bestimmten Operationen, an denen sich Ärzte zu orientieren haben. Weichen Ärzte von diesen anerkannten Standards ab, liegt ein Behandlungsfehler vor.

Typische Behandlungsfehler sind beispielsweise die Verschreibung eines falschen Medikaments, das falsche Setzen einer Injektion oder eine unnötige Operation. Doch Behandlungsfehler können in jedem medizinischen Bereich vorkommen.

1. Beratungs- oder Aufklärungsfehler

Ihr Arzt hat Sie rechtzeitig und umfassend über Art, Umfang, Verlauf, Risiko, Alternativen und Prognose eines Eingriffs aufzuklären. Das ist seine Berufspflicht. Kommt Ihr niedergelassener Arzt dieser Aufklärungspflicht nicht oder nur teilweise beziehungsweise mangelhaft nach, liegt ein Beratungsfehler und somit ein Behandlungsfehler vor.

2. Organisationsfehler

Ist die Organisation der Praxis Ihres Arztes mangelhaft, handelt es sich um einen Organisationsfehler. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Abläufe in der Praxis nicht stimmen oder nicht richtig aufeinander abgestimmt sind. Aber auch, wenn nicht ausreichend qualifizierte Mitarbeiter vorhanden sind oder Hygienestandards nicht eingehalten werden, liegt ein Fehler in der Organisation vor.

3. Diagnosefehler

Ein Diagnosefehler tritt ein, wenn Ihr Arzt Ihren vorliegenden oder den von ihm selbst erhobenen Befund (Ergebnis einer Untersuchung) falsch interpretiert. Weil die richtige Diagnose die Basis einer erfolgreichen Behandlung ist, sind mit einer Fehldiagnose meist zahlreiche Folgefehler verbunden.

4. Therapiefehler

Wählt Ihr Arzt eine falsche Behandlungsmethode, ist dies ein Therapiefehler. Nach der Durchführung aller medizinisch notwendigen Kontrolluntersuchungen hat Ihr Arzt die Behandlungsmethode zu empfehlen, welche die größten Heilungschancen verspricht und das geringste Risiko aufweist. Sie sollte weder zu wenig erprobt noch veraltet sein. Auch wenn Ihr Arzt nicht alle erforderlichen Untersuchungen veranlasst oder bei der Therapiewahl ohne ersichtlichen Grund von Standards abweicht, liegt ein Therapiefehler vor. Auch bei der Behandlung selbst dürfen dem Arzt keine Fehler unterlaufen.

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Welche Ansprüche haben Sie bei einem Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler kann vielfältige und nicht selten schwerwiegende Folgen haben. Sie machen oft Nachbehandlungen erforderlich, verursachen Schmerzen, chronische Beeinträchtigungen und zögern Ihre Genesung hinaus. Können Sie wegen eines Behandlungsfehlers eine längere Zeit nicht arbeiten, können Vermögensschäden entstehen. Im schlimmsten Fall können Fehler in der Behandlung auch zum Tod führen.

Als Betroffener haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld beziehungsweise Schadensersatz zum Ausgleich von zusätzlichen Behandlungskosten oder von Arbeits- beziehungsweise Lohnverlust. Im Todesfall können Angehörige Unterhaltsaufwendungen einklagen.

Wie gehen Sie richtig bei einem Behandlungsfehler vor?

Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, suchen Sie ruhig ein offenes Gespräch mit Ihrem Arzt und sprechen Sie Ihren Verdacht an. Er ist verpflichtet, Sie umfassend zu informieren, auch über eine eigene Fehlleistung. Eine unbegründete Vermutung kann so meist schnell aus dem Weg geräumt werden. Bleibt oder verhärtet sich der Verdacht, wenden Sie sich an einen Experten. Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist dann Ihr bester Ansprechpartner. Denn Ihr Arzt hat für Aufklärungs- oder Behandlungsfehler zu haften, wenn er durch den Verstoß gegen allgemein anerkannte fachliche Standards bei Ihnen einen Gesundheitsschaden verursacht hat. Diesen Fehler gilt es ihm nachzuweisen. Gemeinsam prüfen wir Ihren Anspruch auf Entschädigung und verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.

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