Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
04.01.2022
Vor einer Hochzeit wollen die wenigsten die Romantik mit der Formulierung eines Ehevertrags stören. Doch die Zeit sollten Sie sich nehmen, denn tritt der Fall der Scheidung ein, kommen viele Fragen auf Sie zu. Oftmals führen diese Fragen zu Auseinandersetzungen und nervenaufreibenden Diskussionen.
Schließen Sie zum Antritt der Lebensgemeinschaft einen Ehevertrag ab, lässt sich ein hitziger Rosenkrieg meist vermeiden, weil die Bedingungen einer Trennung geregelt sind.
Haben Sie vor der Eheschließung keinen Ehevertrag geschlossen, können Sie dies mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung gewissermaßen nachholen. Die Scheidungsfolgenvereinbarung schließen Sie erst später ab, etwa wenn die Ehe zu scheitern droht.
Unabhängig davon, wofür Sie sich entscheiden, mit solchen Vereinbarungen vermeiden Sie verhärtete Fronten, Streit und Kummer. Unser Anwalt für Familienrecht hilft Ihnen bei der Formulierung, Festlegung und eventuellen Fragen.
Regelungspunkte eines Ehevertrages:
-
güterrechtliche Vereinbarungen
-
Ausschluss der Zugewinngemeinschaft
-
Regelung der Ansprüche auf Unterhalt wie Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt, Höhe und Dauer des Unterhalts
-
Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder
-
Vereinbarung zur Aufteilung der ehelichen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses
-
Aushandeln des Versorgungsausgleichs, Ausschlusses sowie der Beschränkung
-
gemeinsame Regelungen z. B. Erbvertrag, Pflichtteil
-
Kosten der Scheidung, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten
Welche Vorteile haben Ehevertrag, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung?
Mit einer Scheidung beenden Sie eine Lebensgemeinschaft. Das bedeutet, Sie trennen sich nicht nur von Ihrem Partner. Damit einhergehen die Aufteilung des gemeinsamen Haushaltes sowie die Regelung des Umgangsrechts und des Unterhalts Ihrer Kinder, sofern Sie welche haben. Hier zeitnah einvernehmliche Lösungen zu finden, spart nicht nur Kosten, sondern schont auch die Nerven.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Regelungen bereits bei der Eheschließung zu treffen oder noch bevor Sie die Scheidung vollziehen. Die Scheidungsfolgenvereinbarung unterscheidet sich hierbei in einigen Punkten vom Ehevertrag. Erstere regelt sämtliche Scheidungsfolgesachen.
Der Richter entscheidet auf Antrag über die Scheidung sowie die Scheidungsfolgesachen. In einer vorher getroffenen Vereinbarung können Sie bereits zu Beginn die wichtigsten Faktoren klären.
Ein Ehevertrag regelt im Prinzip das Gleiche, doch können Sie ihn um Punkte erweitern, die Fragen der Ehe betreffen. Dazu zählen Abmachungen über das Zusammenleben. Wobei sich daraus keine durchsetzbaren Ansprüche ergeben.
Einen Ehevertrag schließen Sie bereits vor der Eheschließung, mitunter kurz danach oder während des funktionierenden Zusammenlebens. Sie nutzen ihn als reine Vorsichtsmaßnahme. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung gilt dann, wenn der Ernstfall schon eingetreten ist. Sie ist nicht mehr erforderlich, sollte bereits ein Ehevertrag bestehen.
Dazu gehören:
-
Unterhalt
-
Sorgerecht und Umgangsrecht
-
Zugewinnausgleich
-
Fragen zu Haushalt und Wohnung
-
Versorgungsausgleich
Mit Scheidungsanwalt Streitigkeiten nach dem Ehe-Aus vermeiden
Kommt es zur Scheidung und es besteht keine Möglichkeit einer Einigung, sollten Sie einen Anwalt für Familienrecht hinzuziehen. Existiert nicht bereits ein Ehevertrag, helfen wir Ihnen beim Aushandeln und Aufsetzen einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Um Streitigkeiten vorzubeugen, empfiehlt es sich jedoch, vor dem Schluss der Ehe einen Ehevertrag formulieren zu lassen, der die Interessen beider Parteien berücksichtigt. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie sämtliche Regelungen rechtlich korrekt festhalten und die Trennung gerecht verlaufen kann.
Gern kümmern wir uns um Ihren Fall und behalten Ihre Interessen im Blick, während wir für Sie eine Einigung herbeiführen. Zusätzlich benötigen Sie einen Anwalt, um den Scheidungsantrag vor Gericht einzureichen.
Sie sollten immer eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Das spart Nerven und Geld. Dennoch kann es Punkte geben, bei denen Ihnen eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht unentbehrliche Hilfestellungen bietet.
-
Beethovenstraße 1, 76133 Karlsruhe
-
0721 / 98442-0
-
0721 / 98442-90
-
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.