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Testament richtig und rechtssicher erstellen mit Hilfe eines Anwalts für Erbrecht


09.02.2021

Im Grunde genommen können Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Ihren letzten Willen frei und somit selbst formulieren. Machen Sie dies nicht, greift die gesetzliche Erbfolge. Weil es jedoch einige formale und inhaltliche Regelungen zu beachten gilt, ist es sinnvoll, ein Testament oder einen Erbvertrag mit Unterstützung eines Fachanwalts für Erbrecht aufzusetzen, um damit Streitigkeiten in der Familie zu verhindern.

Nachlassangelegenheiten sorgen häufig für Zwist in der Familie, besonders wenn sie nicht lückenlos und rechtssicher dokumentiert sind. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Ihnen dabei helfen, Streitigkeiten ums Erbe erst gar nicht entstehen zu lassen, indem er Ihr Testament prüft oder gemeinsam mit Ihnen erstellt. Der Anwalt unterstützt Sie auf Wunsch auch dabei, Ihre erbrechtlichen Ansprüche durchzusetzen – außergerichtlich und gegebenenfalls vor Gericht.

Was gibt es bei der Testamentserstellung zu beachten?

Ein Testament können Sie selbst eigenhändig erstellen oder in öffentlicher Form. Öffentliche Testamente können nur von einem Notar beurkundet werden. Ein eigenhändiges Testament muss den formalen gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen.

Damit ein eigenhändiges Testament zulässig ist, muss:

  • das Testament komplett eigenhändig und handschriftlich verfasst sein. Ein maschinell erstelltes eigenhändiges Testament ist immer ungültig.
  • aus dem Testament eindeutig hervorgehen, dass der Erblasser darin seinen letzten Willen testiert. Dazu muss das Dokument nicht zwingend als Testament bezeichnet werden. Dies ist jedoch empfehlenswert.
  • das Schriftstück nicht zwingend über Orts- und Zeitangaben verfügen. Um spätere Zweifel auszuräumen, ist die Angabe jedoch sinnvoll, wenn über die Jahre mehrere Testamente angefertigt wurden, die einander ablösen, oder zuletzt die Testierfähigkeit des Erblassers strittig war.
  • das Testament unbedingt von dem Erblasser unterzeichnet sein. Wichtig ist, dass die Unterschrift das Schriftstück abschließt. Zusätze unterhalb der Unterschrift zählen nicht mehr zum Testament und sind unwirksam. In bestimmen Fällen können nicht unterzeichnete Zusätze sogar zur Unwirksamkeit des gesamten Testaments führen.

Warum das Testament von einem Anwalt aufsetzen lassen?

Neben den obengenannten formalen Anforderungen an ein Testament müssen Sie auch was den Inhalt betrifft, gesetzliche Regelungen berücksichtigen. Die Nichtbeachtung der Vorschriften hat im schlimmsten Fall die Unwirksamkeit Ihres Testaments zur Folge. Speziell bei komplexeren Erbschaften oder individuellen Vorstellungen kommt es häufig zu inhaltlichen Fehlern und Unwirksamkeit des Testaments. Deswegen ist es immer sinnvoll, sich bei der Erstellung eines Testaments von einem Fachanwalt, der Experte im Erbrecht ist und die zu beachtenden Vorschriften kennt, beraten zu lassen oder ein bestehendes Testament auf Wirksamkeit prüfen zu lassen.

Bedenken Sie auch, dass von einem Testament, das ohne die Mitwirkung eines Anwalts oder Beurkundung durch einen Notar erstellt wurde, nach Ihrem Ableben unter Umständen niemand etwas erfährt. Um zu verhindern, dass Ihr letzter Wille unauffindbar ist, durch Unbefugte unterschlagen, verfälscht oder vernichtet wird, kann Ihr Anwalt in die Wege leiten, dass Ihr Testament beim Amtsgericht sicher verwahrt wird. 



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