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Was tun bei Reisemängeln? Ihre Rechte und Ansprüche als Reisender


09.02.2021
Der langersehnte Urlaub zählt für gewöhnlich zu den Highlights des Jahres. Doch was geschieht, wenn sich die vermeintliche Traumreise zu einem Albtraum entpuppt? Ungeziefer in der Hotellobby, verdreckte Zimmer, Schimmel im Bad und ein ramponierter Pool. Wenn Reisemängel Ihnen die Freude am Pauschalurlaub nehmen, haben Sie Rechte und Ansprüche.
Die Urlaubsreise beginnt nicht wie erhofft? Weicht der Zustand vor Ort von den Bedingungen ab, die im Reisevertrag vereinbart wurden? Das ist ärgerlich und versaut Ihnen die gute Urlaubslaune. Gemäß Reiserecht könnten Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben.

Woran erkennen Sie einen Reisemangel?

Eine Pauschalreise ist so etwas wie ein Komplettpaket: Alle Leistungen der gebuchten Urlaubsreise, wie Flug, Hotel, Shuttle und weitere Sonderleistungen, sind in einem einzigen (Reise-)Vertrag mit einem Reiseveranstalter geregelt. Wenn Leistungen aus dem Reisevertrag gar nicht, unvollständig oder anders als vereinbart erbracht werden, liegt ein Reisemangel vor. Denn „der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern“ (§ 651c Abs. 1 BGB).
Typische Beispiele für einen Reisemangel:
  • Ihr ursprünglich vereinbartes Hotel ist überbucht und Sie werden in einem anderen Hotel mit weniger Sternen untergebracht.
  • Die versprochene Poollandschaft befindet sich wegen Bauarbeiten außer Betrieb.
  • Statt eines Zimmers mit Meerblick, wie im Vertrag festgelegt, bekommen Sie ein Zimmer, das Richtung Hinterhof oder Straße führt.
  • Auf der Website des Reiseveranstalters sah alles ganz anders aus. Vor Ort präsentiert sich Ihnen ein schmutziges Zimmer mit verdreckter Dusche.
  • Das hoteleigene Restaurant, dessen Speisen und Getränke im All Inclusive-Urlaub mit inbegriffen sein sollten, hat dauerhaft geschlossen. Sie müssen auswärts essen.
  • Ihr Kind hat sich auf den zum Hotel gehörenden Spielplatz und die versprochene Kinderanimation bereits gefreut, doch das Unterhaltungsprogramm findet nicht statt.

Welche Ansprüche haben Sie bei Reisemängeln?

Wenn Ihre Pauschalreise von den vertraglich festgelegten Bedingungen abweicht, können Sie den Reisemangel anzeigen und die Beseitigung der Mängel fordern. Darüber hinaus können sie einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen oder eine Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter verlangen. Hat der Veranstalter den Reisemangel selbst verschuldet, muss er gegebenenfalls Schadenersatz leisten. Bei besonders schwerwiegenden Mängeln, die die Reise erheblich beeinträchtigen, können Sie den Reisevertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen und den Urlaub vorzeitig beenden sowie das bereits gezahlte Geld zurückfordern.

Liegt bei Ihnen nachweislich ein Reisemangel vor, haben Sie laut Gesetz folgende Möglichkeiten:

  • Beseitigung der Mängel
  • Minderung des Reisepreises
  • Vorzeitige Kündigung des Reisevertrags
  • Entschädigung oder Schadenersatz

Beweise für Mängel sichern

Wenn Sie Ihre Ansprüche geltend machen wollen, nehmen Sie noch von Ihrem Urlaubsort aus Kontakt mit uns auf. Unser Anwalt für Reiserecht wird Ihnen genau sagen können, was zu tun ist und wie Sie Ihren vorliegenden Mangel rechtssicher belegen können. Er hilft Reisenden, ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen, und kennt die Fristen und Vorschriften für Mängelanzeigen.

Wichtig ist, dass Sie Beweise zusammentragen. Machen Sie Fotos vor Ort. Sprechen Sie mit Mitreisenden, damit diese den Umfang des Mangels bezeugen. Zeigen Sie den Mangel bereits am Urlaubsort an, indem sie ihn beispielsweise dem Veranstalter oder Reiseleiter melden. Geben Sie dem Verantwortlichen vor Ort eine angemessene Frist zu Mangelbeseitigung und lassen Sie sich die erfolgte Mängelanzeige schriftlich bestätigen. Ist der Reiseveranstalter oder -leiter dazu nicht bereit, bitten Sie erneut Mitreisende, die Anzeige zu bezeugen.



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