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Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht - Was tun?


07.12.2021
Tritt der Ernstfall ein und Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben, möchten Sie sich auf Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung verlassen können. Doch hier kommt es immer wieder vor, dass diese nicht zahlt. Die Gründe dafür sind umfangreich und vielseitig. Wir helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.
Diesen Ernstfall wünschen Sie niemandem: Nach einem Unfall, gesundheitlichen oder psychischen Problemen tritt die Berufsunfähigkeit ein. Auch einen anderen Beruf können Sie nicht mehr ausüben. Viele Menschen schließen für diesen Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Diese gewährleistet Ihnen regelmäßige Zahlungen, wenn Sie nach einem Unfall oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, Ihrer Beschäftigung nachzugehen. Doch häufig kommt es vor, dass der Versicherer Ihnen die Auszahlung verweigert. Wie kommen Sie nun also zu Ihrem Recht? Unsere Anwälte unterstützen Sie bei dieser Frage.

Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Damit Ihnen die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird, müssen Sie der Versicherung einige Nachweise erbringen. Regelmäßig muss ein Gutachten Sie beispielsweise zu mindestens 50 % berufsunfähig einstufen. Ihr Grad der Berufsunfähigkeit muss dabei meist durch einen Arzt oder Gutachter der Krankenkasse festgelegt werden. Ein Attest Ihres behandelnden Arztes genügt oft nicht. Auch muss die Einstufung für mindestens sechs Monate bestehen, um die Berufsunfähigkeit von einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden. Selbst wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und Nachweise erbringen, kommt es häufig zu Ablehnungen Ihres Antrags durch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur drei Viertel der Versicherungen zahlen wie vereinbart. Die meisten Versicherer verweigern pauschal die Auszahlung und fordern unzählige Nachweise in der Hoffnung, dass der Versicherungsnehmer klein beigibt. Das mag demotivieren, doch sollten Sie keinesfalls aufgeben, sondern auf Ihr Recht bestehen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei bei Problemen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Oftmals genügt das Auftreten eines Anwalts, um den Versicherer zu einer Zahlung zu bewegen.

Ablehnung mit einem Anwalt widersprechen

Tritt der Fall ein, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlungen ablehnt, gibt sie bestimmte Gründe an wie Fehler im Vertrag oder ein Anzweifeln Ihrer Berufsunfähigkeit. Diese Ablehnung ist oft falsch und braucht nicht ungeprüft hingenommen werden. Wir prüfen die Ablehnungsgründe gerne für Sie. Sind die Gründe nicht stichhaltig, helfen wir Ihnen dagegen vorzugehen.
Typische Gründe, weswegen die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung verweigert:
  • fehlerhafte Angaben bei Gesundheitsfragen im Vertrag
  • Vorwurf der arglistigen Täuschung
  • Vorlage einer ausgeschlossenen Erkrankung
  • Anzweiflung der Berufsunfähigkeit
  • Zumutbarkeit eines anderen Berufes
  • Risikoausschluss
  • keine Verweisung bei sozialem Abstieg

Häufig nennt der Versicherer auch einen konkreten Verweisungsberuf, gegen den Sie widersprechen können. Hierbei helfen wir Ihnen ebenfalls. Im besten Fall ziehen Sie uns bereits bei der Einreichung des Antrag-Fragebogens bei der Versicherung hinzu, um Problemen vorzubeugen.

Gern übernehmen wir auch die Kommunikation mit Ärzten, um ihnen die Anforderungen an die Stellungnahmen, Befundberichte oder Gutachten zu erläutern. Dies ist meist hilfreich, denn Ihre Ärzte kennen schließlich nicht den genauen Inhalt des vereinbarten Versicherungsvertrags und wissen daher auch nicht, wie Sie das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit begründen müssen.

Wir kämpfen für Ihr Recht:

  • Kanzlei mit Tradition und über 100 Jahren Erfahrung

  • Spezialisierung auf Versicherungsrecht
  • Sachkompetenz in Rechtsberatung und Vertretung
  • Unterstützung bei der Einforderung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Loyalität beim Durchsetzen Ihrer Interessen
  • Rechtssicherheit durch professionellen Rat


Kontaktieren Sie uns
  • Beethovenstraße 1, 76133 Karlsruhe
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