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Mietvertrag kündigen: Anwalt für Mietrecht hilft, Fehler zu vermeiden


03.02.2022
Kündigen Sie einen Mietvertrag, sollten Sie einige Aspekte beachten. Dies gilt für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Holen Sie einen Anwalt für Mietrecht hinzu, vermeiden Sie Fehler und sorgen für den korrekten Abschluss Ihres Anliegens.

Bei der Kündigung eines Mietverhältnisses gilt es einige Punkte zu beachten. Hierbei handelt es sich um eine heikle Angelegenheit, bei der Sie die korrekte Vorgehensweise einhalten müssen. Andernfalls besteht die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten. Ein Anwalt für Mietrecht kann Sie hierbei optimal beraten, wodurch Sie unnötige Kosten sparen und Ihre Neven schonen. Dies gilt für Vermieter sowie Mieter.

Es ist nicht immer leicht, sich aus einem bestehenden Mietverhältnis zu lösen. Eine umfangreiche Kenntnis Ihrer Rechte ist dann von Bedeutung. Kennen Sie Ihre Rechte und vermeiden Sie auf diese Weise teure Auseinandersetzungen.

Keine Fehler bei der Beendigung des Mietvertrages machen

Wichtig bei der Auflösung eines Mietverhältnisses ist vor allem die korrekte Kündigung. Machen Sie hierbei Fehler, ist unter Umständen ein Einspruch möglich. Bedenken Sie, dass die Beendigung schriftlich in Briefform erfolgen muss, weder Mail noch andere elektronische Nachrichtendienste sind ausreichend. Vergessen Sie nicht, Ihre Unterschrift unter die Nachricht zu setzen und versenden Sie bestenfalls ein Einwurfeinschreiben. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie bestimmte Fristen berücksichtigen. Diese beläuft sich beim Mieter auf drei Monate. Liegt die Kündigung nach dem dritten Werktag vor, zählt sie ab diesem Zeitpunkt sonst ab dem Folgemonat. Für Vermieter gibt es gesonderte Regelungen und für fristlose Auflösungen von beiden Seiten strenge Vorgaben. Diese erfahren Sie bei einem Anwalt für Mietrecht.
Darauf müssen Sie als Mieter bei der Kündigung achten:
  • bei unbefristetem Mietvertrag gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten
  • steht im Mietvertrag eine kürzere Frist, darf der Mieter mit dieser kündigen
  • die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats eingehen
  • Kündigung muss immer schriftlich erfolgen per Brief
  • keine Begründung notwendig
  • der Vermieter darf nur in Ausnahmefällen kündigen mit einer Frist von drei bis neun Monaten

Kündigung des Mietverhältnisses aus Mietersicht

Das Mietrecht bietet Mietern leichtere Vorgaben bei der Kündigung Ihres Mietverhältnisses, als es bei Vermietern der Fall ist. Wie bereits erwähnt, können Sie einen unbefristeten Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einem Zeitmietvertrag lassen Sie diesen auslaufen, ohne ihn schriftlich aufzulösen. Allerdings haben Sie kein Recht auf eine ordentliche Kündigung innerhalb der Laufzeit. Eine fristlose Auflösung des Mietverhältnisses ist nur möglich, wenn eine der beiden Parteien den bestehenden Vertrag verletzt hat. Als Mieter müssen Sie Ihre Kündigung nicht begründen. Möchten Sie früher ausziehen, können Sie dies eventuell über eine Nachmietersuche mit dem Vermieter vereinbaren. Beachten Sie jedoch, dass Sie hierauf keinen Anspruch haben, denn nur in wenigen Fällen muss sich Ihr Vermieter darauf einlassen. Das gilt dann, wenn Sie in eine andere Stadt ziehen oder Ihre Wohnung für einen anstehenden Familienzuwachs zu klein ist. Möchten Sie hingegen fristlos kündigen, müssen Sie das ausreichend begründen. Auch in diesem Fall beraten wir Sie gern.

Kündigung des Mietverhältnisses aus Vermietersicht

Als Vermieter ein Mietverhältnis aufzukündigen, erweist sich als schwieriger. In diesem Fall müssen Sie die Entscheidung begründen. Dabei sollten Sie einen guten Grund sowie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Viele Vermieter melden Eigenbedarf an. Es kann aber auch die Verletzung vertraglicher Pflichten als Begründung dienen, beispielsweise wenn der Mieter die Miete länger nicht zahlte. Je nach Dauer des Mietverhältnisses liegt die Kündigungsfrist hier zwischen drei bis neun Monaten. Sie haben keine Möglichkeit, diese zu Ihren Gunsten vertraglich zu ändern. Stehen mehrere Hauptmieter im Vertrag, müssen Sie jedem Einzelnen die Gründe für die Kündigung erklären. Ist einer von ihnen verzogen und noch im Mietvertrag vermerkt, müssen Sie dessen neue Adresse ermitteln. In jedem Fall profitieren Sie von der Beratung durch einen Anwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist. Das gilt für die ordentliche und noch mehr bei einer fristlosen Kündigung.

Formale Anforderung an die Vermieterkündigung:

  • die Kündigung muss schriftlich erfolgen per Brief
  • der Vermieter muss die Kündigung unterschreiben, bei mehreren Vermietern gilt dies für alle
  • die Kündigung muss sich an alle Mieter richten
  • es muss klar hervorgehen, auf welche Mietsache sich die Kündigung bezieht
  • Sie müssen den Grund im Schreiben nennen, unabhängig ob ordentliche oder fristlose Kündigung
  • Sie müssen eine Kündigungsfrist setzen – bis wann muss der Mieter ausziehen?


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