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Überstundenregelung im Arbeitsvertrag: Was ist erlaubt, was nicht?


20.12.2022
Sie wollen wissen, ob und in welchem Umfang Sie Überstunden zu leisten haben und wie diese vergütet werden? Die Überstundenregelungen können Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nachlesen. Oft finden sich dort Klauseln, wonach anfallende Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind – aber ist das überhaupt rechtlich zulässig?
Sogenannte „Abgeltungsklauseln“, aus denen eine konkrete Höchstzahl von Überstunden hervorgeht, die mit dem Gehalt abgegolten sind wie zum Beispiel acht Stunden pro Monat, sind völlig rechtens. Anders sieht es jedoch mit der Pauschalabgeltung von Überstunden aus.

Pauschalabgeltung von Überstunden

Steht in Ihrem Arbeitsvertrag, dass Überstunden pauschal mit Ihrem Festgehalt abgegolten sind, ist das unwirksam. Auch Klauseln, die Formulierungen wie „erforderliche Überstunden“ enthalten, stellen einen Verstoß gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB dar. Solche und ähnliche Pauschalabgeltungen sind damit unzulässig: Für Sie muss zweifelsfrei ersichtlich sein, in welchem Umfang unbezahlte Überstunden mit abgegolten sein sollen.

Weil für Laien nicht immer ersichtlich ist, ob es sich um eine zulässige oder unzulässige Klausel handelt, macht es Sinn, einen Arbeitsvertrag am besten noch vor der Unterschrift von einem erfahrenen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht auf nachteilige Regelungen prüfen zu lassen. Doch auch weit nach der Unterzeichnung können Sie den Vertrag immer noch einem Experten vorlegen, wenn Sie an der Zulässigkeit von Klauseln zweifeln.

Gerne klären wir Sie über Ihre Rechte sowie Pflichten auf und sagen Ihnen, was Ihr Arbeitgeber tatsächlich von Ihnen verlangen darf und was nicht.

Keine Überstundenregelung

Findet sich in Ihrem Arbeitsvertrag keine Regelung zu Überstunden, müssen Sie auch keine leisten. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen Ihr Arbeitgeber Sie auch dann auffordern kann, Überstunden zu leisten, wenn in Ihrem Vertrag eine solche Klausel nicht vorhanden ist. Fällt zum Beispiel die halbe Belegschaft aufgrund einer Krankheitswelle aus, darf Ihr Arbeitgeber ausnahmsweise Überstunden anordnen. Ein personeller Engpass, hervorgerufen durch Kündigungen, ist jedoch kein Grund.

Freiwillige Überstunden

Wer beim Arbeitgeber positiv auffallen will, leistet gerne mal freiwillig Überstunden. Aber vorsichtig: Sie sollten unter keinen Umständen freiwillig Überstunden leisten, ohne Ihren Chef darüber zu informieren. Denn ohne Rücksprache können Sie nicht sicher sein, dass Ihnen die geleisteten Stunden auch bezahlt oder bei entsprechender Regelung in Freizeit ausgeglichen werden. Damit Überstunden vergütet werden, müssen sie eigentlich von Ihrem Arbeitgeber angeordnet oder zumindest bewilligt werden.

Kündigung wegen verweigerter Überstunden

Sieht Ihr Arbeitsvertrag keine Regelung zu Überstunden vor, brauchen Sie auch keine zu leisten. Merken Sie sich das. Auch wenn Ihr Arbeitgeber Sie spontan fragen sollte, ob Sie ausnahmsweise ein paar Stunden dranhängen können, haben Sie das Recht, Nein zu sagen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen hieraus keinen Strick drehen und Ihnen beispielsweise mit einer Kündigung drohen oder diese sogar aussprechen. Erfahren Sie mehr über Ihre Arbeitnehmerrechte. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich ausführlich beraten.


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