Skip to main content

Aufhebungsvertrag – was ist zu beachten?


20.01.2023
Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Auflösungsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit der das Arbeitsverhältnis aufgelöst, sprich der Arbeitsvertrag beendet werden soll. Im Gegensatz zur Kündigung, die nur von einer der beiden Parteien ausgesprochen wird, bedarf der Aufhebungsvertrag der Zustimmung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Ob ein Aufhebungsvertrag zustande kommt oder nicht, haben somit auch Sie in der Hand. Sie können nicht zum Abschluss des Vertrages gezwungen werden. Lassen Sie sich daher auch nicht unter Druck setzen oder Bedingungen von Ihrem Noch-Arbeitgeber diktieren.

Auch wenn Ihnen eine vermeintlich hohe Abfindung angeboten wird, sollten Sie sich davon nicht beeindrucken oder gar hinreißen lassen, den Aufhebungsvertrag ohne gewissenhafte Prüfung zu unterzeichnen. Denn nicht immer ist gesagt, dass die Folgen aus dem Abschluss des Aufhebungsvertrages vorteilhafter sind als das Abwarten einer Kündigung. Mit dem Unterzeichnen des Vertrages führen Sie schließlich die Arbeitslosigkeit herbei, was als versicherungswidrig gilt und dadurch eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld auslösen kann.

Bei der Entscheidung dafür oder dagegen müssen daher sehr viele Dinge und unter anderem Ihre individuelle Ausgangslage berücksichtigt werden.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll für Arbeitnehmer?

Ein Aufhebungsvertrag ist in der Regel dann sinnvoll und ratsam, wenn Sie kein Interesse mehr am Fortbestand Ihres derzeitigen Arbeitsverhältnisses haben und Sie schneller aus Ihrem Arbeitsvertrag rauswollen, als es eine ordnungsgemäße Kündigung erlauben würde.

Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie bereits eine neue Stelle gefunden haben und dort schnellstmöglich einsteigen oder Sie umziehen und vielleicht sogar auswandern möchten. Doch auch wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber mit einer Kündigung droht, die mit großer Wahrscheinlichkeit wirksam sein würde, kann es Sinn machen, stattdessen einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.

Aufhebungsvertrag dennoch prüfen lassen

Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, sollten Sie ihn unbedingt einem erfahrenen Anwalt oder noch besser einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vorlegen, auch wenn Sie es eilig haben. Zeitdruck verleitet nur zu unüberlegten Handlungen. Unterzeichnen Sie das Schreiben daher auf keinen Fall, ohne sich über die Vorteile und mögliche sozialrechtliche Nachteile zu erkundigen. Ein Aufhebungsvertrag, der einmal geschlossen wurde, lässt sich nur noch schwer wieder aus der Welt schaffen – wenn überhaupt.

Kann ich einen Aufhebungsvertrag auch ohne Anwalt schließen?

Ja, grundsätzlich können Sie einen Aufhebungsvertrag auch ohne anwaltliche Hilfe unterzeichnen. Weil Sie mit Abschluss des Aufhebungsvertrages Ihr Arbeitsverhältnis jedoch dauerhaft beenden und das mit sozialrechtlichen Nachteilen verbunden sein kann, gibt es zahlreiche Aspekte zu beachten. Daher ist es sinnvoll, vor Vertragsschluss juristischen Rat einzuholen.

Sie sollten sogar unbedingt einen eigenen Rechtsbeistand hinzuziehen, wenn Ihr Arbeitgeber sich anwaltlich vertreten lässt.

Gerne sorgen wir für Sie für ausgeglichene Verhältnisse und stärken Ihre Position, indem wir den Aufhebungsvertrag auf seine Folgen für Sie prüfen und die Verhandlungen mit der Gegenseite professionell führen. Wir helfen Ihnen, vorteilhafte Vertragsbedingungen für Sie rauszuschlagen. Nehmen Sie dazu jetzt mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.



Kontaktieren Sie uns
  • Beethovenstraße 1, 76133 Karlsruhe
  • 0721 / 98442-0
  • 0721 / 98442-90
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bild von pressfoto auf Freepik