Bank- und Kapitalmarktrecht Karlsruhe – Rechtsanwälte Honold & Partner mbB

Bank- & Kapitalmarktrecht Karlsruhe

Schlecht beraten bei der Geldanlage, Streit über einen Kredit oder eine Bank, die nicht reagiert: Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie durch.

Anwalt Bankrecht Karlsruhe

Wenn es um Ihr Geld geht, zählt eine nüchterne Einschätzung

Im Streit mit einer Bank oder einem Finanzdienstleister sitzen Sie selten am längeren Hebel. Auf der anderen Seite stehen eine Rechtsabteilung, Vertragswerke über Dutzende Seiten und oft eine Frist, die schon läuft. Wir sehen uns Ihre Unterlagen an und sagen Ihnen, was belastbar ist und was nicht.

Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist in unserer Kanzlei mit einer eigenen Fachanwaltschaft besetzt. Kommen steuerliche Fragen hinzu, klären wir sie über unsere Kooperation mit der Steuerberatungsgesellschaft Buchstelle Oberrhein gleich mit.

Beratung im Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kanzlei Honold & Partner mbB in Karlsruhe
Worum es meistens geht

Typische Fälle im Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Anlässe ähneln sich, die Sachverhalte nie. Das sind die Themen, mit denen Mandantinnen und Mandanten am häufigsten zu uns kommen:

  • Falsche oder unvollständige Anlageberatung
  • Verschwiegene Provisionen und Kosten
  • Geschlossene Fonds und Beteiligungen
  • Widerruf von Darlehensverträgen
  • Streit über Zinsanpassungen und Gebühren
  • Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung
  • Kündigung von Bausparverträgen und Prämiensparverträgen
  • Nicht autorisierte Überweisungen und Kartenzahlungen
Unsere Leistungen

So gehen wir vor

Am Anfang steht die Prüfung, nicht die Klage. Erst wenn klar ist, was Ihre Unterlagen hergeben, entscheiden Sie über das weitere Vorgehen:

  • Unterlagen sichten und Ansprüche der Höhe nach beziffern
  • Verjährung und Fristen prüfen, bevor etwas verfällt
  • Außergerichtliche Korrespondenz mit Bank oder Emittent
  • Vertretung im Ombudsmann- und Schlichtungsverfahren
  • Vertretung vor Gericht, bis zur Berufung
  • Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung

Vor jedem Mandat sagen wir Ihnen, womit Sie bei den Kosten rechnen müssen. Sind Sie rechtsschutzversichert, übernehmen wir die Deckungsanfrage.

Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner im Bank- und Kapitalmarktrecht

Dieses Rechtsgebiet betreut in unserer Kanzlei:

Warten kostet

Ansprüche haben ein Verfallsdatum

Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung verjähren. Für den Widerruf eines Darlehens gelten eigene Regeln, und wer eine Abrechnung seiner Bank unbeanstandet lässt, hat es später schwerer. Lassen Sie den Fall deshalb lieber zu früh als zu spät ansehen – die Prüfung kostet weniger als ein verlorener Anspruch.

  • Erste Einschätzung, bevor Fristen laufen
  • Klare Aussage zu den Erfolgsaussichten – auch wenn sie unbequem ist
  • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir
Bank- & Kapitalmarktrecht

Lassen Sie Ihren Fall ansehen

Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen, ob sich ein Vorgehen lohnt – und wenn nicht, auch das.