Falsch beraten oder behandelt durch niedergelassenen Arzt: Was tun?
09.02.2021
Als Patient müssen Sie sich darauf verlassen können, dass Sie Ihre Ärzte zum Stand Ihrer Gesundheit aufklären, fachlich korrekt beraten und richtig behandeln. Dies sind die wichtigsten Faktoren für eine erfolgreiche Therapie. Doch was ist, wenn das einmal nicht der Fall ist?
Menschen machen Fehler. Mediziner, auch wenn sie als Halbgötter in Weiß gelten, sind da leider keine Ausnahme. Überall, wo Menschen arbeiten oder einander zuarbeiten, können daher Fehler entstehen oder Fragen offenbleiben. Medizinische Fehler jedoch, wie die unrichtige, unverständliche oder unvollständige Aufklärung über Behandlungen und Eingriffe, können schwerwiegende und gesundheitsgefährdende Folgen haben. Was Sie oder Ihre Angehörige tun können bei Aufklärungs- oder Behandlungsfehlern durch einen niedergelassenen Arzt und welche Ansprüche Sie im Streitfall haben, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag und gerne detailliert in einem persönlichen Gespräch bei uns in der Kanzlei.
Welche Arten von Behandlungsfehlern gibt es?
Hier eine unvollständige Auflistung von Behandlungsfehlern:
1. Beratungs- oder Aufklärungsfehler
2. Organisationsfehler
3. Diagnosefehler
4. Therapiefehler
Welche Ansprüche haben Sie bei einem Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler kann vielfältige und nicht selten schwerwiegende Folgen haben. Sie machen oft Nachbehandlungen erforderlich, verursachen Schmerzen, chronische Beeinträchtigungen und zögern Ihre Genesung hinaus. Können Sie wegen eines Behandlungsfehlers eine längere Zeit nicht arbeiten, können Vermögensschäden entstehen. Im schlimmsten Fall können Fehler in der Behandlung auch zum Tod führen.
Als Betroffener haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld beziehungsweise Schadensersatz zum Ausgleich von zusätzlichen Behandlungskosten oder von Arbeits- beziehungsweise Lohnverlust. Im Todesfall können Angehörige Unterhaltsaufwendungen einklagen.
Wie gehen Sie richtig bei einem Behandlungsfehler vor?
Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, suchen Sie ruhig ein offenes Gespräch mit Ihrem Arzt und sprechen Sie Ihren Verdacht an. Er ist verpflichtet, Sie umfassend zu informieren, auch über eine eigene Fehlleistung. Eine unbegründete Vermutung kann so meist schnell aus dem Weg geräumt werden. Bleibt oder verhärtet sich der Verdacht, wenden Sie sich an einen Experten. Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist dann Ihr bester Ansprechpartner. Denn Ihr Arzt hat für Aufklärungs- oder Behandlungsfehler zu haften, wenn er durch den Verstoß gegen allgemein anerkannte fachliche Standards bei Ihnen einen Gesundheitsschaden verursacht hat. Diesen Fehler gilt es ihm nachzuweisen. Gemeinsam prüfen wir Ihren Anspruch auf Entschädigung und verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.

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