Kündigung erhalten? – So reagieren Sie richtig in Karlsruhe
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? In den meisten Fällen flattern Kündigungen in Karlsruhe ganz plötzlich und unerwartet ins Haus – bewahren Sie trotzdem Ruhe. In diesem Ratgeber verraten wir Ihnen, wie Sie am besten handeln und welche Möglichkeiten Sie haben, rechtlich gegen das Schreiben vorzugehen.
Sichern Sie sich die Unterstützung einer der traditionsreichsten Kanzleien in Karlsruhe. Unsere Fach- und Rechtsanwälte haben sich auf das Arbeitsrecht mit Fokus Kündigung spezialisiert. Wir prüfen das Schreiben und sagen Ihnen anschließend, wie Sie in Ihrer individuellen Lage richtig auf die ordentliche Kündigung reagieren oder ob die fristlose Kündigung, die Sie erhalten haben, überhaupt juristisch Bestand hat. Gerne helfen wir Ihnen außerdem dabei, sich mit einer Kündigungsschutzklage angemessen zu wehren. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei Ihrem zuständigen Arbeitsgericht eingehen.
Wir sind Ihre Experten für Kündigung und Kündigungsschutz:
Wenn Ihr Abreitgeber eine Kündigung aussprechen möchte, so muss er dabei vieles beachten in Karlsruhe. Bei einer ordentlichen Kündigung etwa muss er sich auf Kündigungsgründe stützen können. Die Gründe für eine ordentliche Kündigung können personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein. Ohne zulässigen Kündigungsgrund ist die Kündigung in Karlsruhe unwirksam.
Welchezulässigen Kündigungsgründe gibt es in Karlsruhe?
Arbeitsverweigerung
Sexuelle Belästigung
Rassistische Äußerungen
Alkohol- und Drogenmissbrauch
Diebstahl zulasten des Arbeitgebers
Vortäuschen eines Krankheitsfalls
Verspätete oder fehlende Krankmeldung
Fehlende Arbeitserlaubnis
Inhaftierung des Arbeitnehmers
Rationalisierungsmaßnahmen
Umstrukturierung des Betriebs
Produktionsverlagerung ins Ausland
Stilllegung des Betriebes oder eines Teils
Absatzschwierigkeiten und Umsatzrückgang
Sie sind sich nicht sicher, ob der Ihrer Kündigung zugrunde liegende Grund rechtens ist? Dann nehmen Sie mit unserer Kanzlei in Karlsruhe Kontakt auf und wir prüfen das Schreiben für Sie.
Eine Kündigung wegen einer längeren Krankheit oder wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen provoziert in Karlsruhe häufig Streit um die Zulässigkeit. Tatsächlich löst eine Krankheit allein keinen besonderen Kündigungsschutz aus. So ist eine Kündigung wegen Krankheit in Karlsruhe grundsätzlich möglich. Zulässig ist die krankheitsbedingte Kündigung allerdings nur dann, wenn eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt werden oder keine alternative Einsatzmöglichkeit besteht.
Eine Kündigung ist rechtlich unwirksam, wenn sie gegen die Formvorschrift aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder aus einem Tarifvertrag verstößt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Kündigung in Karlsruhe nicht schriftlich erklärt oder die vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Unwirksam ist eine Kündigung aber auch, wenn sie eine Schutzbestimmung des allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutzes missachtet.
Beim geringsten Zweifel an der Korrektheit des Schreibens bieten wir Ihnen gerne unsere fachanwaltliche Expertise an. Ergibt unsere Prüfung, dass die Kündigung unwirksam ist, legen wir in Ihrem Interesse Klage vor dem Arbeitsgericht ein. Nur so kann die Kündigung aufgehoben werden.
SEO und Webdesignrealisiert von Online Marketing Agentur ALMARON