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Mietrecht in Karlsruhe: Wir beraten und vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter


Zum Mietrecht gehören viele Teildisziplinen und immer mindestens zwei Parteien: Mieter und Vermieter. Unsere Kanzlei aus Karlsruhe ist unter anderem auf Mietrecht spezialisiert und berät sowie vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter bei mietrechtlichen Angelegenheiten.
Egal ob vor Abschluss des Mietvertrages, während des Mietverhältnisses oder bei seiner Beendigung: In unserer Kanzlei in Karlsruhe bekommen Sie fachkundige Beratungen und loyale Vertretung bei allen Belangen des Mietrechts. Wir helfen Mietern und Vermietern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Mietrecht in Karlsruhe: Wir sind Anwalt und Mediator zugleich

Wo Menschen zusammenkommen, zusammenleben oder das Wohneigentum eines anderen mieten auch ohne mit ihm das Haus zu teilen, kommt es schon mal zu Reibereien. Als Anwalt für Mietrecht aus Karlsruhe kennen wir beide Seiten der Medaille und wissen, wie Vermieter und Mieter denken, taktieren und handeln und wie wir darauf in Ihrem Sinne zu reagieren haben. Daher bieten wir sowohl Eigentümern als auch Mietern ein breites Spektrum mietrechtlicher Leistungen. Individualität, Einfühlungsvermögen und ein gut aufgestelltes Netzwerk helfen uns dabei, Ihre Anliegen angemessen zu verstehen, zu vertreten und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wie etwa bei einem Mangel: Weist die Wohnung einen solchen auf, hilft unser Fachanwalt für Mietrecht aus Karlsruhe Mietern, eine Mietminderung und Mängelbeseitigung schnell und effektiv durchzusetzen. Und Vermieter unterstützen wir dabei, unberechtigte Ansprüche übereifriger Mieter abzuwehren oder Ihrerseits Schadensersatzansprüche gegen Mieter geltend zu machen.

Unsere Leistungen im Mietrecht für Vermieter und Mieter aus Karlsruhe:

  • Vertragsgestaltung
  • Durchsetzung und Abwicklung bei Mängeln
  • Mieteinbehalt
  • Geltendmachung von Mietrückständen
  • Beratung bei/über Kündigung
  • Durchsetzung von Räumungen
  • Räumungsklagen
Johannes Breh,
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

Herrmann Bauer,
Rechtsanwalt

Unterschiedliche Regelungen bei Kündigung eines Mietvertrags


Was viele nicht wissen, Mieter können ohne Grund ein Mietverhältnis aufkündigen, Vermieter hingegen benötigen einen gesetzlichen Kündigungsgrund, zum Beispiel Eigenbedarf oder Zahlungsverzug des Mieters.
Wenn Sie Ihrem Mieter kündigen möchten, helfen wir Ihnen dabei, einen entsprechenden Grund zu belegen. Als Spezialisten für Mietrecht aus Karlsruhe beachten wir selbstverständlich alle gesetzlichen Vorgaben, an denen etliche Kündigungen in der Praxis scheitern. Wir helfen Ihnen, das Mietverhältnis rechtssicher zu beenden, aber gerne auch schon vorab beim Vertragsentwurf. Speziell bei gewerblichen Mietimmobilien empfiehlt es sich für Mieter und Vermieter gleichermaßen, den Mietvertrag von einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte für Mietrecht aus Karlsruhe entwerfen beziehungsweise vor Unterzeichnung prüfen zu lassen. Im Gewerbemietrecht gilt das Wohnraummietrecht nämlich nicht.

Kündigung mit anschließender Wohnungsräumung

Sind Sie Mieter und ist Ihnen eine Kündigung ins Haus beziehungsweise in die Wohnung geflattert oder sind Sie bereits auf Wohnungsräumung verklagt worden, besteht dringender Handlungsbedarf. Kontaktieren Sie uns. Als qualifizierte Anwälte für Mietrecht aus Karlsruhe prüfen wir Kündigung und Mietvertrag und stimmen gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen ab. Wir vertreten sie außergerichtlich in klärenden Gesprächen mit dem Vermieter, um einen späteren Auszugstermin zu verhandeln. Wir übernehmen auch die Verteidigung gegen eine Klage auf Wohnungsräumung, um den Verlust der Wohnung abzuwenden.

Ihre Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns:

  • Kanzlei mit Tradition und über 100 Jahren Erfahrung
  • Spezialisierung auf Mietrecht
  • Kenntnis und Verständnis der Vermieter- und Mieterseite
  • Sachkompetenz in Rechtsberatung und Vertretung
  • Loyalität bei der Durchsetzung Ihrer Interessen
  • Rechtssicherheit durch professionellen Rat

Interesse geweckt? Jetzt Beraten lassen