Kommt es jedoch zum Streitfall, können unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht aus Karlsruhe mit Ihrem Mitarbeiter faire, aber zielgerichtete Verhandlungen führen und oft eine Einigung erzielen, ohne dass Sie über mehrere Instanzen zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren führen müssen.
Wir verhelfen Ihnen zu einer fairen Abfindung
Ist Ihnen umgekehrt gekündigt worden, ist Eile geboten. Gegen jede Kündigung kann binnen 3 Wochen Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Kommen Sie daher unverzüglich in unsere Arbeitsrecht Beratung nach Karlsruhe!
Vereinbaren Sie einen Termin.Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht aus Karlsruhe prüfen für Sie Arbeitsverträge und Kündigung. Haben Sie eine Kündigung erhalten, prüfen wir gerne, ob diese begründet ist oder ob Sie sich dagegen wehren sollten. Aber auch wenn Sie die Kündigung akzeptieren möchten, sollten Sie unsere Einschätzung einholen. Eine außergerichtliche Verhandlung oder Kündigungsschutzklage bewegt einen Arbeitgeber oft dazu, erstmals eine Abfindung anzubieten, sein bisheriges Angebot zu erhöhen oder ein besseres Zeugnis zu erteilen.
Lassen Sie sich durch ein Arbeitszeugnis nicht die Karriere ruinieren
Fristlose Kündigungen sollten immer angegriffen werden. Sie führen zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld und können sich negativ auf Ihre weitere berufliche Laufbahn auswirken – genauso wie gewisse Formulierungen im Arbeitszeugnis. In diesen oder ähnlichen Situationen stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht aus Karlsruhe verlässlich zur Seite. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin, wir helfen Ihnen schnell, diskret und kompetent.