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Kündigungsschutzklage einreichen in Karlsruhe: So geht’s


Oft sind Kündigungen durch den Abreitgeber unwirksam. Das heißt für Sie, dass Ihnen nicht gekündigt werden kann und Sie mit einer Kündigungsschutzklage in Karlsruhe gegen das Schreiben vorgehen können. Erfahren Sie hier, wie eine solche Klage abläuft und welche Voraussetzungen für die Klageerhebung erfüllt sein müssen.

Sie wollen sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen und eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen? Dann wenden Sie sich voller Vertrauen an eine der führenden Kanzleien in Karlsruhe. Mit unserer fachanwaltlichen Expertise erhöhen wir Ihre Erfolgsaussichten.


DR. THOMAS DALQUEN, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht und Erbrecht

Kündigung wegen Krankheit in Karlsruhe: zulässig oder nicht?


Eine Kündigung wegen einer längeren Krankheit oder wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen provoziert in Karlsruhe häufig Streit um die Zulässigkeit. Tatsächlich löst eine Krankheit allein keinen besonderen Kündigungsschutz aus. So ist eine Kündigung wegen Krankheit in Karlsruhe grundsätzlich möglich. Zulässig ist die krankheitsbedingte Kündigung allerdings nur dann, wenn eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt werden oder keine alternative Einsatzmöglichkeit besteht.

Was ist der Ablauf einer Kündigungsschutzklage in Karlsruhe?


Wenn Sie in Karlsruhe eine Kündigungsschutzklage einreichen wollen, ist es erforderlich, dass Sie den genauen Ablauf des Verfahrens kennen. Um Sie umfassend zu informieren, haben wir zu diesem wichtigen Thema eine separate Sonderseite erstellt. In unserem Blog erklären wir Ihnen den Ablauf einer Kündigungsschutzklage in 5 einfachen Schritten.

Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage in Karlsruhe:

  • Schritt 1: Beratung bei einem Fachanwalt

    Schritt 2: Kündigungsschutzklage einreichen

    Schritt 3: Gütetermin und Verhandlungen

    Schritt 4: Kammertermin beim Arbeitsgericht

    Schritt 5: Urteil und weitere Rechtsmittel

Zwar herrscht beim Einreichen einer Kündigungsschutzklage in Karlsruhe kein Anwaltszwang, dennoch ist es ratsam, sich einen professionellen Rechtsbeistand zu suchen. Denn bereits beim Gütetermin und bei den ersten Verhandlungen mit der Gegenseite spielen die richtige Strategie und Argumentation eine wichtige Rolle für den Ausgang des Kündigungsschutzverfahrens.

Nehmen Sie jetzt mit unserer Kanzlei Kontakt auf und lassen Sie sich professionell beim Einreichen einer Kündigungsschutzklage unterstützen. Wir stärken Ihre Position am Verhandlungstisch und vor dem Arbeitsgericht in Karlsruhe.

Welche Frist ist bei einer Kündigungsschutzklage in Karlsruhe einzuhalten?

Eine Kündigungsschutzklage ist das wohl effektivste Mittel, um in Karlsruhe gegen eine ausgesprochene Kündigung vorzugehen. Beim Einreichen der Klage gibt es jedoch neben den oben genannten Voraussetzungen ein paar weitere Dinge zu beachten – so etwa die Wahrung der Frist.

Denn nachdem Ihnen die Kündigung zugegangen ist, haben Sie in Karlsruhe lediglich drei Wochen Zeit, um die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung wirksam.