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FAQ: Häufig gestellte Fragen


Im Folgenden erhalten Sie knappe Antworten auf Fragen, die uns im Zusammenhang mit der Anwaltstätigkeit häufig begegnen. Für genauere Auskünfte oder weitere Fragen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne persönlich zur Verfügung.

Wann brauche ich einen Anwalt?

Nicht jeder Konflikt bedarf der Unterstützung eines Anwalts. Ob und wann Sie einen Anwalt beauftragen, entscheiden allein Sie. Jedoch empfehlen wir Ihnen insbesondere bei rechtlichen Problemen, die mit der Wahrung einer Frist einhergehen, so früh wie möglich mit uns Kontakt aufzunehmen. Denn je früher Sie den Rat eines Anwalts einholen, desto besser lässt sich der Verlauf Ihrer Rechtsangelegenheit zu Ihren Gunsten beeinflussen.

Ihr Anwalt wahrt die Einhaltung wichtiger Fristen in Ihrem Interesse. Dadurch verhindert er Benachteiligungen. Auch wenn Sie einer Straftat bezichtigt werden oder Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, ist schnelles Handeln oberstes Gebot. Eine leichtfertige Äußerung kann nicht wieder zurückgenommen werden. Außerdem erhält nur Ihr Anwalt volle Einsicht in behördliche und gerichtliche Akten, die speziell bei der Ausarbeitung einer Verteidigungsstrategie von großer Bedeutung ist.

Doch die Expertise eines Anwalts ist nicht nur in Gerichtsverfahren gefragt. Häufig erzielen wir in Konflikten außergerichtliche Lösungen oder setzen uns in Verhandlungen für die Interessen unserer Mandanten ein – ganz gleich, ob privater oder beruflicher Natur.

Warum sollte ich mich an einen Fachanwalt wenden?

Wenn Sie auf einem bestimmten Rechtsgebiet einen Fachanwalt beauftragen, sind Sie bestens beraten und vertreten. Denn der Fachanwaltstitel ist eine Gewähr für besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung.

Nach den Paragrafen 2 bis 5 der Fachanwaltsordnung (FAO) dürfen nur Anwälte einen Fachanwaltstitel führen, die in dem betreffenden Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen, die über das übliche Maß hinausgehen, welches durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Der Fachanwalt ist außerdem verpflichtet, sich pro geführter Fachanwaltschaft mindestens 15 Stunden im Jahr fortzubilden.

Wie beauftrage ich einen Anwalt?

Der Anwaltsvertrag ist an keine bestimmten Formvorschriften gebunden. Einen Rechtsanwalt können Sie daher mündlich oder auch schriftlich beauftragen. Bereits die telefonische Bitte, beispielsweise einen Vertrag für Sie zu prüfen sowie die Übermittlung des Schriftstücks reichen aus und ein Mandat kommt zustande.

Von uns erhalten Sie dennoch ein Formular, mit dessen Unterzeichnung Sie uns die Vollmacht zu Ihrer Verteidigung und Vertretung erteilen. Dieses Formular muss uns nicht zwingend im Original vorliegen. Sie können es aus der Ferne ausfüllen und uns per E-Mail oder Fax zusenden. Wir werden dann umgehend für Sie tätig.

Unterliegt ein Anwalt der Schweigepflicht?

Ja, Ihr Rechtsanwalt ist grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ist die Basis eines guten und vertrauensvollen Verhältnisses und kann nur durch Gesetz oder mit Ihrer Zustimmung aufgehoben werden. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt übrigens auch über das Mandatsverhältnis hinaus und betrifft alle Informationen, die Ihrem Anwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden sind.

Was kostet eine schnelle Auskunft?

Eine schnelle Auskunft erfolgt meist am Telefon. Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen Anwalt benötigen? Dann fragen Sie uns einfach. Wir werden Ihnen wahrheitsgemäß antworten und Ihnen womöglich bereits am Telefon sagen können, welches oftmals ungeahnte Konfliktpotenzial sich hinter Ihrer Situation verbirgt.

Die schnelle Auskunft wird recht bald zu einer kostenpflichtigen (Erst-) Beratung beispielsweise, wenn Sie uns in einen längeren und komplizierteren Sachverhalt einführen oder wenn Sie Fragen haben, die einer genaueren Prüfung bedürfen. Wir werden Sie jedoch darauf hinweisen, wenn eine vertiefte Auskunft nicht kostenlos möglich ist. Sie können sich dann entscheiden, ob Sie unser Angebot einer (Erst-)Beratung in Anspruch nehmen oder nicht.

Was kostet eine ausführliche Rechtsberatung?

In § 34 Absatz 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist geregelt, dass die Kosten für eine ausführliche mündliche oder auch schriftliche Erstberatung auf höchstens 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer gedeckelt sind. Das Erstgespräch kostet somit insgesamt maximal 226,10 Euro.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die Ihren Fall abdeckt, zahlt diese in der Regel die anfallenden Kosten und Gebühren für Ihren Anwalt. Sie müssen dann lediglich eine Selbstbeteiligung tragen, die je nach Tarif unterschiedlich ausfällt – ähnlich wie bei der Kaskoversicherung für Ihr Auto.

Bleiben wir beim Auto: Es gibt auch Fälle, in denen die Gegenseite Ihnen Ihre Anwaltskosten erstatten muss. So ist es bei einem Ihrerseits unverschuldeten Verkehrsunfall zum Beispiel. Hat Ihr Gegner Ihnen Schadenersatz zu leisten, stellen die Anwaltskosten und ggf. Prozesskosten eine weitere Schadenposition dar, die Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzt.

Beziehen Sie nur ein geringes Einkommen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen. Die Beratungshilfe sichert Ihnen Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Die Prozesskostenhilfe hingegen bietet Ihnen finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung den Rechtsanwalt?

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die das Risiko Ihres konkreten Falls abdeckt, kommt diese für Ihr Anwaltskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung auf – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Außerdem werden sämtliche anfallenden Gerichtskosten und Kosten für Gerichtsvollzieher, Zeugen und Sachverständige sowie Kosten der Gegenseite, zu deren Erstattung Sie verpflichtet sind, übernommen.

Brauche ich einen Anwalt zur Erstellung meines Testaments?

Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Sie für das Erstellen eines Testaments einen Anwalt benötigen. Weil es dabei jedoch einige formale und inhaltliche Regelungen zu beachten gilt, ist es sinnvoll, ein selbstverfasstes Testament von einem Anwalt für Erbrecht prüfen zu lassen oder den letzten Willen direkt rechtssicher mit anwaltlicher Hilfe auszuformulieren. Machen Sie dies nicht, greift die gesetzliche Erbfolge.

Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie ein Testament richtig und rechtssicher erstellen, klicken Sie hier. Wir haben Ihnen unlängst alle wissenswerten Informationen zu diesem Thema in unserem Blog zusammengestellt.

Welche Unterlagen sollten bei der ersten Beratung mitgebracht werden?

Damit Ihr Anwalt Sie bestmöglich beraten und vertreten kann, sollten ihm dafür alle nötigen Informationen zur Verfügung stehen. Besonders wichtig sind der vollständige Schriftwechsel mit der Konfliktpartei, Staatsanwaltschaft oder Behörde und Bescheide, Beschlüsse, Protokolle, Vorladungen oder andere Dokumente mit Bezug zu Ihrer Rechtsangelegenheit. Wurde Ihnen Beratungshilfe beziehungsweise Prozesskostenhilfe bewilligt, dann sind zusätzlich entsprechende Nachweise mitzubringen.

Ich bin mit meinem Rechtsanwalt unzufrieden? Kann ich den Anwalt im laufenden Verfahren wechseln?

Ja, Sie können das Mandatsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Ihre einseitige Erklärung gegenüber Ihrem Anwalt beenden. Hierdurch erfahren Sie keine Nachteile bei der Justiz. Ihr Ex-Anwalt hat jedoch einen Anspruch auf die bis zur Beendigung seiner Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallenen Gebühren.

Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Notar?

Ein Rechtsanwalt ist ein Interessenvertreter. Er ist ausschließlich der Partei Rechenschaft schuldig, in dessen Auftrag er handelt. Ein Anwalt berät Sie in allen Rechtsfragen und prüft, ob Ihre Interessen und Forderungen rechtlich begründet und durchsetzbar sind. Ein Notar hingegen ist Träger eines öffentlichen Amtes und zur absoluten Unabhängigkeit verpflichtet. Er darf daher nie einseitig Partei ergreifen. Dies ergibt sich aus der Bundesnotarordnung (BNotO).

Haben Sie weitere Fragen oder wünschen Sie eine ausführliche und auf Ihren Fall abgestimmte Rechtsberatung? Dann nehmen Sie jetzt mit unserer Kanzlei Kontakt auf. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen.