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Regeln Sie Ihren Nachlass frühzeitig mit einem Fachanwalt für Erbrecht aus Karlsruhe


Unsere Kanzlei aus Karlsruhe regelt wichtige Angelegenheiten des Erbrechts. Die Tätigkeit erstreckt sich von der rechtskompetenten Beratung und Begleitung bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags bis hin zur Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung.
Fachanwälte beraten Sie bei der Regelung und Gestaltung Ihrer Nachlassangelegenheiten, prüfen Pflichtteilsansprüche und sonstige erbrechtliche Ansprüche. Selbstverständlich vertreten wir Sie in Erbstreitigkeiten gerichtlich und außergerichtlich.

Ihr Anwalt für Erbrecht aus Karlsruhe berät Sie umfassend und kompetent

In allen Angelegenheiten rund um das Erbrecht berät Sie unser Anwalt aus Karlsruhe gerne. Wir kümmern uns individuell um Sie und helfen Ihnen bei der Organisation Ihres Nachlasses. Mit einem Anwalt für Erbrecht aus Karlsruhe an Ihrer Seite haben Sie Gewissheit, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist und Ihren individuellen erbrechtlichen Gestaltungsvorstellungen Rechnung getragen wird. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, erledigen auch lästige bürokratische Aufgaben schnell und gewissenhaft für Sie. Hierbei profitieren Sie von unserem 100-jährigen Erfahrungsschatz als Kanzlei für Erbrecht in Karlsruhe.

Die Tätigkeitsschwerpunkte im Erbrecht unserer Karlsruher Kanzlei:

  • Beratung bei Rechtsfragen zur gesetzlichen Erbfolge
  • Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Recht der Erbeinsetzung
  • Recht des Erbverzichts
  • Vermächtnisrecht
  • Recht der Erbengemeinschaft
  • Pflichtteilsrecht
  • Nachlasspflegschaft
  • Erbscheinrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Privattestament (Testamentsgestaltung)
  • Unternehmertestament
  • Behindertentestament
  • Erbvertrag
  • Vermächtnisvertrag
Michael Hyll,
Fachanwalt für Erbrecht

Dr. Thomas Dalquen,
Fachanwalt für Erbrecht

Wir erstellen oder prüfen Ihr Testament für Sie


Wer den Erben Streit und Ärger ersparen möchte, kümmert sich schon zu Lebzeiten um die eigene Nachlassgestaltung. Das beste Mittel hierzu ist ein professionell erstelltes Testament. Ihr Fachanwalt für Erbrecht aus Karlsruhe steht Ihnen immer mit fachkundiger Beratung zur Seite. Ob Sie nun Ihr Testament mit unserer Hilfe rechtssicher entwerfen oder nur sicherstellen wollen, dass Ihr bereits aufgesetztes Testament im Erbfall auch die gewünschte Wirkung entfaltet: Mandatieren Sie uns in Karlsruhe bei Fragen rund um das Erbrecht.

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe?

Der engste Familienkreis um den Erblasser, sprich Ehegatten, Kinder und Eltern, ist vom Gesetzgeber in besonderer Weise geschützt und erhält einen Anspruch auf ein Pflichtteil vom Erbe. Das heißt, auch wenn das Testament des Erblassers etwas anderes vorsieht und er dieser Personengruppe einen zu geringen oder gar keinen Erbteil zuspricht, kann Ihr Pflichtteilsanspruch geltend gemacht werden. Wir wenden uns in diesem Fall gerne in Ihrem Namen an den Erben oder die Erbengemeinschaft und setzen Ihren Anspruch durch. Als Ihr Anwalt für Erbrecht aus Karlsruhe verlangen wir Auskunft und Auszahlung des Pflichtteils vom Erbe für Sie. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, klagen wir den Anspruch für Sie ein.

Ihre Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns:

  • Kanzlei mit Tradition und über 100 Jahren Erfahrung
  • Spezialisierung auf Erbrecht
  • Sachkompetenz in Rechtsberatung und Vertretung
  • Loyalität bei der Durchsetzung Ihrer Interessen
  • Sachgerechte Erstellung von Testamenten und weiteren erbrechtlichen Dokumenten
  • Klärung von Erbfragen bei Zeit ganz nach individuellen Wünschen
  • Rechtssicherheit durch professionellen Rat

Interesse geweckt? Jetzt Beraten lassen