Die Regel, dass Eigentum verpflichtet, wird am WEG-Recht sehr deutlich. Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird gleichzeitig Teil einer Wohneigentümergemeinschaft, der WEG. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten. Diese beziehungsweise konkret die Eigentumsverhältnisse an einzelnen Wohnungen oder Gebäudeteilen bei einer formellen Teilung des Grundstücks sind im sogenannten Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Als qualifizierte Kanzlei aus Karlsruhe unter anderem im WEG-Recht klären wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und helfen Ihnen, Ihre Interessen und Ansprüche durchzusetzen. Wir beraten und vertreten einzelne oder mehrere Wohnungseigentümer, die Wohnungseigentümergemeinschaft oder den Verwalter der WEG.
Letzter Ausweg: Beschlussanfechtung
Als Teil einer WEG können Sie mit Ihrem Wohneigentum nicht einfach tun und lassen, was Sie wollen. Sie müssen sich mit den übrigen Mitgliedern absprechen und Kompromisse eingehen. Wir verhandeln für Sie, vertreten Sie als Anwalt für WEG-Recht aus Karlsruhe. Wenn Sie mit einem auf der WEG-Versammlung beschlossenen Kompromiss beziehungsweise verabschiedeten Beschluss nicht einverstanden sind, müssen Sie schnell handeln. Er wird wirksam und damit bindend für alle Mitglieder der Gemeinschaft, wenn er nicht rechtzeitig angefochten wird. Die Beschlussanfechtung durch einen kompetenten Anwalt für WEG-Recht ist häufig das letzte Mittel eines einzelnen Wohnungseigentümers aus Karlsruhe oder andernorts, um seine Interessen durchzusetzen. Gerne vertreten wir Eigentümer auch auf WEG-Versammlungen und verhelfen ihm unmittelbar zu seinem Recht. Kontaktieren Sie uns.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte als Kanzlei für WEG-Recht aus Karlsruhe:
- Vertretung von Hausverwaltungen
- Vertretung von Wohnungseigentümern
- Beschlussanfechtung
- WEG-Versammlung: Einberufung, Teilnahme und Abstimmung