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Fachkundige Beratung und Vertretung im WEG-Recht durch Ihren Anwalt aus Karlsruhe


Im Wohnungseigentumsrechts, kurz WEG-Recht, gibt es eine Vielzahl an juristischen Feinheiten, die wir als erfahrene Kanzlei aus Karlsruhe für Sie selbstverständlich stets im Auge behalten.
Die Regel, dass Eigentum verpflichtet, wird am WEG-Recht sehr deutlich. Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird gleichzeitig Teil einer Wohneigentümergemeinschaft, der WEG. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten. Diese beziehungsweise konkret die Eigentumsverhältnisse an einzelnen Wohnungen oder Gebäudeteilen bei einer formellen Teilung des Grundstücks sind im sogenannten Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Als qualifizierte Kanzlei aus Karlsruhe unter anderem im WEG-Recht klären wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und helfen Ihnen, Ihre Interessen und Ansprüche durchzusetzen. Wir beraten und vertreten einzelne oder mehrere Wohnungseigentümer, die Wohnungseigentümergemeinschaft oder den Verwalter der WEG.

Letzter Ausweg: Beschlussanfechtung

Als Teil einer WEG können Sie mit Ihrem Wohneigentum nicht einfach tun und lassen, was Sie wollen. Sie müssen sich mit den übrigen Mitgliedern absprechen und Kompromisse eingehen. Wir verhandeln für Sie, vertreten Sie als Anwalt für WEG-Recht aus Karlsruhe. Wenn Sie mit einem auf der WEG-Versammlung beschlossenen Kompromiss beziehungsweise verabschiedeten Beschluss nicht einverstanden sind, müssen Sie schnell handeln. Er wird wirksam und damit bindend für alle Mitglieder der Gemeinschaft, wenn er nicht rechtzeitig angefochten wird. Die Beschlussanfechtung durch einen kompetenten Anwalt für WEG-Recht ist häufig das letzte Mittel eines einzelnen Wohnungseigentümers aus Karlsruhe oder andernorts, um seine Interessen durchzusetzen. Gerne vertreten wir Eigentümer auch auf WEG-Versammlungen und verhelfen ihm unmittelbar zu seinem Recht. Kontaktieren Sie uns.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte als Kanzlei für WEG-Recht aus Karlsruhe:

  • Vertretung von Hausverwaltungen
  • Vertretung von Wohnungseigentümern
  • Beschlussanfechtung
  • WEG-Versammlung: Einberufung, Teilnahme und Abstimmung
Johannes Breh, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

Herrmann Bauer,
Rechtsanwalt

WEG-Versammlung ordnungsgemäß einberufen


WEG-Verwalter haben bereits bei der Einladung zur WEG-Versammlung einiges zu beachten: Fehler bei der Einberufung können zur Anfechtbarkeit aller auf der Versammlung gefassten Beschlüsse führen. Unsere Anwälte für WEG-Recht aus Karlsruhe unterstützen daher Verwalter regelmäßig bei der Vorbereitung auf eine solche Versammlung und helfen, eine ordnungsgemäße Einladung aufzusetzen.

Eine Einladung nach WEG-Recht muss folgende Punkte beinhalten:

  • vollständige Angaben zu Namen und Anschrift des Adressaten
  • vollständige Angaben des Namens und der Anschrift des Verwalters
  • genaue Bezeichnung der Gemeinschaft, für die die Versammlung einberufen wird (Ort und Straße)
  • Ort der Versammlung (genaue Bezeichnung)
  • Datum der Versammlung
  • Uhrzeit der Versammlung
  • Tagesordnung
Als WEG-Recht Spezialisten aus Karlsruhe geben wir Ihnen noch einen wichtigen Tipp mit auf den Weg: Beschlüsse, die unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ gefasst werden, sind, weil Sie nicht hinreichend deklariert sind, grundsätzlich anfechtbar. Machen Sie nicht den Fehler und fassen Sie unter diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse.

Wohnungseigentum verpflichtet

Aus dem Erwerb von Wohneigentum gehen etliche Rechte und Pflichten hervor. Doch seien Sie unbesorgt. Als Eigentümer müssen Sie sich nicht zwangsläufig mit dem komplexen WEG-Recht auskennen oder gar Jura studiert haben. Mandatieren Sie uns, wenn Sie rechtliche Beratung oder Vertretung Ihr Wohneigentum betreffend benötigen. Als traditionsreiche Kanzlei aus Karlsruhe haben wir über 100 Jahre Erfahrung unter anderem im WEG-Recht vorzuweisen. Wir klären alle Fragen zum Thema Wohnungseigentum, die für Wohnungseigentümer, die Wohnungseigentümergemeinschaft oder den WEG-Verwalter von Bedeutung sind.

Interesse geweckt? Jetzt Beraten lassen