Ja, wenn Sie in Karlsruhe eine mündliche Abmahnung erhalten haben, ist diese tatsächlich gültig. Denn die Aussprache einer Abmahnung ist grundsätzlich formfrei. Dies bedeutet, dass auch eine mündliche Abmahnung am Telefon oder per WhatsApp in Karlsruhe theoretisch möglich und zulässig ist. In der Praxis erfolgt eine Abmahnung jedoch meist schriftlich. Grund hierfür sind Dokumentations- und Nachweiszwecke.