Wenn Sie sich für einen Anwalt aus dem Bankrecht entscheiden, setzen Sie auf Professionalität und Erfahrung. Unsere Kanzlei aus Karlsruhe hat schon zahlreiche Fragen aus dem Bankrecht für eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich geklärt. Bei uns bekommen Sie rechtskonforme, auf Ihre persönliche Situation angepasste Lösungen, wenn Sie sich im Rechtsstreit mit Ihrer Bank oder Sparkasse befinden. Weil eine enge Verbindung zum Gesellschafts- und Handelsrecht besteht, verbinden wir unsere finanz- und kapitalmarktrechtliche Beratung mit anderen relevanten Rechtsbereichen und berücksichtigen den Einfluss der steuerlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge.
Folgende Bereiche des Kapitalmarkt- und Bankrecht decken wir für Sie ab in unserer Kanzlei in Karlsruhe:
- Bankvertragsrecht
- Kreditvertragsrecht
- Immobilienfinanzierung
- Kreditsicherheiten
- Zahlungsverkehr
- Kapitalanlagen
- Wertpapiere, geschlossene Fonds
- Scheckrecht und Wechselrecht
- Finanzierungskonzepte
- Unternehmensfinanzierungen
- Projektfinanzierung
- Leasing Factoring
Wir beraten und vertreten Sie auch im Börsen- und Wertpapierrecht
Im Börsenrecht und Wertpapierrecht prüfen unsere Anwälte die ordnungsgemäße Ausführung von Transaktionen und Einhaltung der Regularien. Liegen Pflichtverletzungen vor oder ist die Anlageberatung einer Bank oder eines freien Beraters fehlerhaft, setzen wir für Sie Schadenersatzansprüche durch. Vertrauen Sie uns.