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Ihr starker Partner für Kapitalmarkt- und Bankrecht in Karlsruhe


Banken machen mitunter Fehler zum Nachteil ihrer Kunden: Falschberechnungen, Falschberatungen und Fehlverhalten. Setzen Sie sich zur Wehr und beharren Sie auf Ihrem Recht mit einem fachkundigen Anwalt für Bankrecht aus Karlsruhe an Ihrer Seite.
Wenn Sie sich für einen Anwalt aus dem Bankrecht entscheiden, setzen Sie auf Professionalität und Erfahrung. Unsere Kanzlei aus Karlsruhe hat schon zahlreiche Fragen aus dem Bankrecht für eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich geklärt. Bei uns bekommen Sie rechtskonforme, auf Ihre persönliche Situation angepasste Lösungen, wenn Sie sich im Rechtsstreit mit Ihrer Bank oder Sparkasse befinden. Weil eine enge Verbindung zum Gesellschafts- und Handelsrecht besteht, verbinden wir unsere finanz- und kapitalmarktrechtliche Beratung mit anderen relevanten Rechtsbereichen und berücksichtigen den Einfluss der steuerlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge.

Folgende Bereiche des Kapitalmarkt- und Bankrecht decken wir für Sie ab in unserer Kanzlei in Karlsruhe:

  • Bankvertragsrecht
  • Kreditvertragsrecht
  • Immobilienfinanzierung
  • Kreditsicherheiten
  • Zahlungsverkehr
  • Kapitalanlagen
  • Wertpapiere, geschlossene Fonds
  • Scheckrecht und Wechselrecht
  • Finanzierungskonzepte
  • Unternehmensfinanzierungen
  • Projektfinanzierung
  • Leasing Factoring

Wir beraten und vertreten Sie auch im Börsen- und Wertpapierrecht

Im Börsenrecht und Wertpapierrecht prüfen unsere Anwälte die ordnungsgemäße Ausführung von Transaktionen und Einhaltung der Regularien. Liegen Pflichtverletzungen vor oder ist die Anlageberatung einer Bank oder eines freien Beraters fehlerhaft, setzen wir für Sie Schadenersatzansprüche durch. Vertrauen Sie uns.
Dr. Thomas Dalquen,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kündigung des Kredit- oder Darlehensvertrags


Wenn Ihnen Ihre Bank oder Sparkasse von jetzt auf gleich den Darlehensvertrag kündigt, erschrecken Sie nicht. Als erfahrene Bankrecht Anwälte aus Karlsruhe haben wir schon einiges gesehen und wissen auch in diesem speziellen Fall souverän zu reagieren.
Wir prüfen zunächst, ob die Kündigung rechtens ist. Eine unwirksame Kündigung weisen wir zurück und verlangen Fortsetzung des Vertrags. Sollte die Kündigung wirksam sein, versuchen unsere Experten für Bankrecht aus Karlsruhe vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eine außergerichtliche Einigung mit Ihrer Bank oder Sparkasse zu erzielen. In jedem Fall: Wir helfen Ihnen weiter.

Ihre Vorteile der Mandatierung eines Anwalts für Bankrecht aus Karlsruhe:

  • Kanzlei mit Tradition und über 100 Jahren Erfahrung
  • Spezialisierung auf Kapital- und Bankrecht
  • Kanzleiinterne Kollegen mit Erfahrung in Gesellschafts- und Handelsrecht
  • Steuerberatung als externer Partner
  • Sachkompetenz in Rechtsberatung und Vertretung
  • Loyalität bei der Durchsetzung Ihrer Interessen
  • Rechtssicherheit durch professionellen Rat

Interesse geweckt? Jetzt Beraten lassen