Die Höhe der Abfindung ist meist das Ergebnis langer Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Karlsruhe. Sie hängt von vielen Faktoren ab, wie etwa von der Betriebszugehörigkeit oder dem Bruttomonatsgehalt pro Jahr.
Der Regelsatz bei Zahlung einer Abfindung berechnet sich wie folgt:
Regelsatz = Länge der Betriebszugehörigkeit (in Jahren) x 0,5 x Monatsgehalt (brutto)