Was tun bei Reisemängeln? Ihre Rechte und Ansprüche als Reisender
09.02.2021
Woran erkennen Sie einen Reisemangel?
Typische Beispiele für einen Reisemangel:
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Ihr ursprünglich vereinbartes Hotel ist überbucht und Sie werden in einem anderen Hotel mit weniger Sternen untergebracht.
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Die versprochene Poollandschaft befindet sich wegen Bauarbeiten außer Betrieb.
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Statt eines Zimmers mit Meerblick, wie im Vertrag festgelegt, bekommen Sie ein Zimmer, das Richtung Hinterhof oder Straße führt.
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Auf der Website des Reiseveranstalters sah alles ganz anders aus. Vor Ort präsentiert sich Ihnen ein schmutziges Zimmer mit verdreckter Dusche.
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Das hoteleigene Restaurant, dessen Speisen und Getränke im All Inclusive-Urlaub mit inbegriffen sein sollten, hat dauerhaft geschlossen. Sie müssen auswärts essen.
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Ihr Kind hat sich auf den zum Hotel gehörenden Spielplatz und die versprochene Kinderanimation bereits gefreut, doch das Unterhaltungsprogramm findet nicht statt.
Welche Ansprüche haben Sie bei Reisemängeln?
Wenn Ihre Pauschalreise von den vertraglich festgelegten Bedingungen abweicht, können Sie den Reisemangel anzeigen und die Beseitigung der Mängel fordern. Darüber hinaus können sie einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen oder eine Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter verlangen. Hat der Veranstalter den Reisemangel selbst verschuldet, muss er gegebenenfalls Schadenersatz leisten. Bei besonders schwerwiegenden Mängeln, die die Reise erheblich beeinträchtigen, können Sie den Reisevertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen und den Urlaub vorzeitig beenden sowie das bereits gezahlte Geld zurückfordern.
Liegt bei Ihnen nachweislich ein Reisemangel vor, haben Sie laut Gesetz folgende Möglichkeiten:
- Beseitigung der Mängel
- Minderung des Reisepreises
- Vorzeitige Kündigung des Reisevertrags
- Entschädigung oder Schadenersatz
Beweise für Mängel sichern
Wenn Sie Ihre Ansprüche geltend machen wollen, nehmen Sie noch von Ihrem Urlaubsort aus Kontakt mit uns auf. Unser Anwalt für Reiserecht wird Ihnen genau sagen können, was zu tun ist und wie Sie Ihren vorliegenden Mangel rechtssicher belegen können. Er hilft Reisenden, ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen, und kennt die Fristen und Vorschriften für Mängelanzeigen.
Wichtig ist, dass Sie Beweise zusammentragen. Machen Sie Fotos vor Ort. Sprechen Sie mit Mitreisenden, damit diese den Umfang des Mangels bezeugen. Zeigen Sie den Mangel bereits am Urlaubsort an, indem sie ihn beispielsweise dem Veranstalter oder Reiseleiter melden. Geben Sie dem Verantwortlichen vor Ort eine angemessene Frist zu Mangelbeseitigung und lassen Sie sich die erfolgte Mängelanzeige schriftlich bestätigen. Ist der Reiseveranstalter oder -leiter dazu nicht bereit, bitten Sie erneut Mitreisende, die Anzeige zu bezeugen.
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Beethovenstraße 1, 76133 Karlsruhe
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